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TESSIN "2009"
     
 


Im Kanton Solothurn besteht für psychisch behinderte Menschen gegenwärtig kaum eine Möglichkeit, sich ausserhalb der Kantonalen Psychiatrischen Klinik betreuen zu lassen. Besonders für Menschen, die rund um die Uhr Betreuung benötigen, jedoch in einem gewissen Sinn selbstständig sind, bedeuten Wohngemeinschaften eine positive Perspektive. Sie ermöglichen den Menschen ein Leben ausserhalb der Institutionen und fördern im weiteren die Selbstständigkeit und die Individualität des Einzelnen. Der familiäre Rahmen einer Wohngemeinschaft erlaubt zudem eine individuelle Pflege und Betreuung.

Die Wohn- und Lebensform soll den Bedürfnissen, Fähigkeiten und Möglichkeiten der Bewohner gerecht werden. Es soll ihnen ein Leben ermöglichen, das sich vom üblichen Gesellschaftsleben kaum unterscheidet.

Die Erfahrung zeigt uns, dass es viele psychisch behinderte Menschen gibt, die ständig behandelt und/oder betreut werden müssen. Dies muss jedoch nicht zwangsläufig in einer psychiatrischen Klinik erfolgen. Viele Symptome von lange hospitalisierten Patienten sind nicht primär auf die Grundkrankheit zurückzuführen, sondern auf den „Hospitalismus“. Dieser ist die Folge von jahrelanger Entwöhnung von sinnvoller Arbeit, sowie des Fehlens von einer Wohn- und Lebewelt mit angepassten Entscheidungs- und Verhaltensspielräumen. Diese psychosozialen Faktoren sind von grosser Bedeutung für die Entwicklung und den Verlauf der psychischen Erkrankung.

es blüht...Eine "Malve" oder Stockrose.